Am 01. September 2008 ist die revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Vor allem die Tier-schutzverordnung hat einige Neuerungen erfahren und anstelle von Richtlinien wurden Amtsverordnungen erlassen. Die Auflagen für Hundehalter sind stark erweitert worden mit dem Ziel, die Haltungsbedingungen für die Hunde zu verbessern. So muss heute jeder Neuhundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. Schafft jemand erstmals einen Hund an, müssen vor dem Kauf oder der Übernahme ein Theoriekurs und nach der Übernahme ein praktisches Training mit dem neuen Hund absolviert werden. Bisherige Hundehalter müssen jeweils mit einem neuen Hund nur das praktische Training durchlaufen.
Sachkundenachweis
Hundehalter und Hundehalterinnen haben während der Übergangsphase jedoch bis zum 01. September 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen.
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übernahm einen Hund vor dem 01.09.2008
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übernimmt zwischen dem 01.09.2008 und dem 01.09.2010 einen (neuen) Hund
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übernimmt nach dem 01.09.2010 einen Hund
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Hundehalter
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keine Ausbildung nötig
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muss bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren. |
muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren. |
| Nicht-Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
muss den Theoriekurs und das Training bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren. |
muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren. |
Mögliche AusbilderInnen zum Erwerb des Sachkundenachweises in der Region finden Sie unter www.afgvs.sg.ch (Tierschutz / Hunde / Ausbildungszentren). Weitere Informationen bietet Ihnen auch das Bundesamt für Veterinärwesen unter www.tiererichtighalten.ch (Hunde) oder Tel. 031 323 30 33.