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Geburt

Sie haben gerade Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!

Vor der Geburt

Sie erhalten vor der Geburt von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und nehmen die grüne Geburtsanmeldung ins Spital mit oder legen dieses bei einer Hausgeburt dem Zivilstandsamt vor.

Nach der Geburt

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Werdenberg Zuhasue geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanmeldeformular sowie allenfalls den Familienausweis mit. Bei Abgabe des Original-Familienausweises wird dieser kostenlos ersetzt resp. nachgeführt. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtortes.

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Rubrik "Anerkennung" über die dafür notwendigen Schritte.

Kontakt

Zivilstandsamt Werdenberg
St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs SG 1
Tel. 081 755 75 34
Fax 081 755 75 31
zivilstandsamt@buchs-sg.ch

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