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Betreibung, Rechtsöffnungsbegehren prov.

Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen.

Provisorische Rechtöffnungstitel sind u.a.:

- Kaufverträge
- Mietverträge
- schriftliche Schuldanerkennungen
- schriftliche Vereinbarungen
- etc.

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