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Spezialvollmacht

Mit einer Spezialvollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, sämtliche Handlungen für ein bestimmtes Rechtsgeschäft in seinem Namen vorzunehmen. Die Ermächtigung kann vom Vollmachtgeber
jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Im Grundbuchverkehr ist die Vollmacht zu beglaubigen, d. h. der Vollmachtgeber muss diese vor der öffentlichen Beglaubigungsperson unterschreiben oder persönlich die Echtheit seiner Unterschrift erklären.

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