Urlaube in Elternkompetenz
Gemäss Art. 96 des Volksschulgesetzes haben Eltern das Recht, ihr Kind während höchstens zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu befreien. Dies geschieht durch eine schriftliche Mitteilung der Eltern an die Lehrperson bis spätestens zwei Tage vor dem Urlaubstermin.
|
|