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Asylwesen

Die Asylverordnung des Kantons St. Gallen regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Gemäss einem speziellen Verteilschlüssel sind die Gemeinden verpflichte Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Grabs werden die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften untergebracht.

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