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Mieterausweisung

Wer ist für die Ausweisung zuständig?

Gemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Das Begehren ist an folgende Adresse zu senden:

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
Kirchstrasse 31
8887 Mels
Tel. 058 229 98 58

Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den/die Gerichtspräsidenten/-in ist allsdann der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig.