Zivilstandsamt Werdenberg
Die Zivilstandskreise Grabs und Buchs wurden per 01. Juli 2008 zum Zivilstandskreis Werdenberg zusammengeschlossen. Die Büros befinden sich neu im Rathaus Buchs. Die Anschrift lautet: Zivilstandsamt Werdenberg Rathaus St. Gallerstrasse 2 9471 Buchs SG 1 zivilstandsamt@buchs-sg.ch Aufgaben und Dienstleistungen Adoption - Infos erteilt: Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Regierungsgebäude 9001 St. Gallen Tel. 071 229 33 09 Familienausweis (Nachfolgedokument für das Familienbüchlein) Der Familienausweis wird dem Ehepaar anlässlich der zivilen Trauung ausgehändigt. Er gilt im Umgang mit den Verwaltungsbehörden als Beweisstück (Einwohneramt, Zivilstandsamt, Passbüro, Steuerverwaltung usw.). Für Personen schweizerischer Nationalität, die im Ausland geheiratet haben oder wenn das bisherige Dokument (Familienbüchlein oder Familienausweis) verloren gegangen ist, kann bei der Heimatgemeinde ein neuer Familienausweis bestellt werden. Familienschein Die Zivilstandsämter führen das Familienregister ihrer Bürger. Gegen Interessennachweis kann ein Familienschein bestellt werden. Dieser zeigt die bestehenden Beziehungen betreffend Familie und Heimatgemeinde auf. Für Familienforschungen bestehen besondere Vorschriften und Weisungen, über welche das Zivilstandsamt gerne Auskunft erteilt. Heirat Für die Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams zuständig. Näheres über die Formalitäten sowie über die notwendigen Heiratspapiere erfahren Sie beim Zivilstandsamt. Sind beide Teile Schweizer, müssen die Dokumente frühestens vier Monate und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Heiratstermin eingereicht werden. Sind ausländische Staatsangehörige beteiligt, sind die Dokumente nach Absprache mit dem Zivilstandsamt einzureichen. Für die Heirat mit ausländischen Personen sind spezielle Hinweise zu beachten. Darüber erteilt das Zivilstandsamt Auskunft. Die Eheschliessung kann bei einem beliebigen schweizerischen Zivilstandsamt erfolgen. Todesfall Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt - oder wenn dieses aufgehoben ist dem Bestattungsamt - des Todesortes mitgeteilt werden. Vorzuweisen ist die Todesbescheinigung des Arztes und - sofern vorhanden - das Familienbüchlein oder der Familienausweis. Die Organisation für die Bestattung oder Kremation obliegt dem Bestattungsamt am letzen Wohnsitz des/der Verstorbenen. Vaterschaftsanerkennung Die Anerkennung eines nicht in der Ehe geborenen Kindes durch seinen Vater kann entweder vor oder nach der Geburt des Kindes beim Zivilstandsamt erfolgen. Das Zivilstandsamt erteilt Auskünfte über die notwendigen Dokumente und die Formalitäten. Weitere Auskünfte Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne jederzeit Auskunft. Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei.
Online-DiensteAn unserem Online-Schalter erledigen Sie die Geschäfte mit der Gemeinde dann, wenn Sie Zeit dazu finden - unabhängig von Öffnungszeiten und Wochentagen. Bitte erledigen Sie die Online-Dienstleistungen sorgfältig. Unvollständige Formularanträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||