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Tod

Die Anmeldung des Todes erfolgt unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung beim Bestattungsamt. Eine Todesurkunde stellt Ihnen das Zivilstandsamt des Ereignisortes aus.

Für Erbangelegenheiten ist das Amtsnotariat zuständig. Dort werden Erbbescheinigungen ausgestellt und Testamentseröffnungen durchgeführt.

Bestattung

Das Bestattungsamt unterstützt die Angehörigen in einem Todesfall, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Sind Sie von einem Todesfall betroffen? Melden Sie sich bitte möglichst umgehend mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt.

Kontakt

Zivilstandsamt Werdenberg
St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs SG 1
Tel. 081 755 75 34
Fax 081 755 75 31
zivilstandsamt@buchs-sg.ch

Todesurkunde

Todesurkunden dienen Angehörigen für die Meldung des Todesfalls an privaten Stellen wie z.B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. Meist genügt jedoch eine Kopie des Familienbüchlein…

Todesurkunden dienen Angehörigen für die Meldung des Todesfalls an privaten Stellen wie z.B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. Meist genügt jedoch eine Kopie des Familienbüchleins. Bitte erkundigen Sie sich bei den privaten Stellen.

Eine Todesurkunde erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes. Das Zivilstandsamt Werdenberg stellt Todesurkunden für Personen aus, die im Kreis Werdenberg gestorben sind.

Zugehörige Objekte