Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder unter www.wahlen.sg.ch bei Wahlen. Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urne beim Rathaus: Sonntag 09.00-11.00 Uhr
Urne beim Schulhaus Grabserberg: Sonntag 09.00-11.00 Uhr
Urne Werdenberg: Sonntag 09.00-11.00 Uhr
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.
Falls Sie den Stimmausweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie beim Einwohneramt ein Duplikat verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich abholen und entweder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) oder die Niederlassungsbewilligung mitbringen.
Brieflich abstimmen
Wie stimme ich brieflich ab?
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, graue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den unterzeichneten Stimmausweis legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.