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Betreibung, Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Der Link der Online-Dienstleistung führt Sie auf die Seite von www.betreibungsschalter.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Dort können Sie das Betreibungsbegehren online ausfüllen. Der Betreibungsschalter findet dann das zuständige Amt.

Sie können die Formulare "Betreibungsbegehren" aber auch bestellen. Klicken Sie dazu das Mail-Symbol an.

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