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Terravis Auskunftsportal Grundbuch

Über das Auskunftsportal Terravis können in wenigen einfachen Schritten Auszüge grundstückbezogen abgerufen werden. Als Basis dienen dabei die öffentlichen Grundbuchdaten gemäss Art. 26 Grundbuchverordnung.

Auch mit Terravis bleibt der Zugriff auf die Daten des Grundbuchs in der Grundbuchverordnung (GBV) geregelt. Zugriffsberechtigt nach Art. 28 GBV sind:
•Notare, mit der amtlichen Vermessung betraute Ingenieur-Geometer und Steuer-)Behörden
•Banken, Pensionskassen und Versicherungen
•Rechtsanwälte
•(Institutionelle) Grundeigentümer sowie weitere aus dem Grundbuch Berechtigte

Terravis ist eine professionelle Plattform für professionelle Nutzer. Sie dürfen die Daten des Grundbuchs zur Erfüllung ihrer gesetzlichen, beruflichen oder geschäftlichen Aufgaben nutzen und müssen keinen Interessennachweis im Einzelfall erbringen. Der Zugang für Privatpersonen ist aktuell nicht vorgesehen; sie erhalten die Informationen nach wie vor direkt bei den Grundbuchämtern.

Berechtigte Nutzer können via Terravis einen Grundbuchauszug von den zuständigen Grund-buchämtern beziehen. Dieser enthält öffentliche Informationen wie die Grundstücksbeschreibung, Name des Eigentümers, Erwerbsdatum, Nutzungsrechte und ausserdem die auf das Grundstück eingetragenen Grundpfandrechte sowie Vermessungspläne.

Das Grundbuchamt stellt die Daten des Grundbuchs sowie der amtlichen Vermessung für Terravis-Teilnehmer zur Verfügung. Ab sofort können berechtigte Benutzer die Daten im Auskunftsportal Terravis abfragen.

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