Betreibung, Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung
Auf Gesuch der betriebenen Person, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erhoben hat, fordert das Betreibungsamt den Gläubiger/die Gläubigerin auf nachzuweisen, dass ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet oder eine Zahlung geleistet wurde.
Je nach Stellungnahme des Gläubigers/der Gläubigerin, kann das Betreibungsamt den Registereintrag anpassen, damit eine Betreibung im Register-Auszug nicht mehr erscheint.
Die betriebene Person (Gesuchsteller/in) hat dem Betreibungsamt pauschal Fr. 40.00 zu bezahlen.
Unten finden Sie das entsprechende Formular.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Grabs-Gams | 081 772 08 27 | betreibungsamt@grabs.sg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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